Entlassmanagement schließt Versorgungslücke

30. September 2017

Berlin (ots) - Sabine Dittmar, Sprecherin für Gesundheits- und Pflegepolitik der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, zur gesetzlichen Regelung beim Entlassmanagement:

Nachdem sich die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelung zum Entlassmanagement endlos in die Länge gezogen hat, wird die Versorgungslücke zum 1.10.2017 endlich geschlossen. Ich freue mich, dass Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige sich nicht mehr selbst um eine Anschlussversorgung kümmern müssen, sondern ein nahtloser Übergang ermöglicht wird von der stationären in die ambulante Versorgung.

Im Sinne der Patienten war das Entlassmangagement längst überfällig. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband beauftragt, einen Rahmenvertrag über das Entlassmanagement unter Berücksichtigung der Vorgaben des G-BA bis zum 31.12.2015 zu schließen. Diese Zeitvorgabe wurde erheblich gerissen!

Nach zähen Verhandlungen, der Nichtanerkennung von Schiedssprüchen und der Einreichung einer Klage durch die Krankenhausgesellschaft hat man sich letztendlich geeinigt. Zum 1.10.2017 treten die Regelungen des Entlassmanagements endlich in Kraft - allerdings viel zu spät! Krankenhäuser und Reha-Kliniken können nun endlich für bis zu sieben Tage Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Verbandsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen, um so die Anschlussversorgung nach der stationären Behandlung sicherzustellen. Erschreckend ist, dass die Selbstverwaltung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mehr als zwei Jahre benötigt hat und Patientinnen und Patienten sich erst jetzt auf eine nahtlose Anschlussversorgung verlassen können.

Beispielbild: PIXABAY

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