Sabine Dittmar begrüßt das Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes
Am kommenden Montag, 1. Juli, treten die ersten Teil des im Mai verabschiedeten Starke-Familien-Gesetzes in Kraft. Die Regelungen sind für die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar ein wichtiger Beitrag für eine größere soziale Gerechtigkeit.
„Alle Kinder, auch die aus einkommensschwachen Familien, haben ein Recht darauf, unbeschwert aufzuwachsen. Sie sollen die Chance auf einen guten Start ins Leben“, erklärt Sabine Dittmar. Vor allem auf Betreiben der SPD hat der Bundestag dafür im Starke-Familien-Gesetz wichtige Grundlagen geschaffen. „Von den Regelungen werden auch zahlreiche Familien im Wahlkreis Bad Kissingen profitieren.“
Im ersten Schritt werden zum 1. Juli 2019 die existenzsichernden Leistungen für Kinder erhöht. Das Kindergeld steigt um zehn Euro und der Höchstbetrag des Kinderzuschlags um 15 Euro im Monat. „Darauf wollen wir unser Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung aufbauen“, berichtet die Bundestagsabgeordnete.
Der Kinderzuschlag wird zudem künftig automatisch an das neue Existenzminimum angepasst. Bislang entfiel der Kinderzuschlag ab einer bestimmten Einkommensgrenze abrupt. Das wird ab 1. Januar 2020 anders: Dann schmilzt der Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen behutsam ab. „Mit dieser neuen Regelung sorgen wir dafür, dass sich Mehrarbeit auch für Eltern mit kleinem Geldbeutel lohnt und damit für mehr Gerechtigkeit“, sagt Sabine Dittmar.
Ein wichtiger Baustein ist auch der Wegfall der Kita-Gebühren für Familien, die den Kinderzuschlag beziehen. „Die Eltern sparen dadurch jeden Monat viel Geld“, führt die SPD-Abgeordnete aus. „Sie können sich einen Kita- oder Tagesmutter-Platz leisten und Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen.“ Das stärke gerade die Familien, die auf eine Erwerbstätigkeit besonders angewiesen sind.
Außerdem gibt es ab 1. August für bedürftige Familien mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos – der Eigenanteil entfällt. Die Kosten für Nachhilfeunterricht können künftig bereits früher durch den Leistungsträger übernommen werden. Die Versetzung muss nicht mehr unmittelbar gefährdet sein. „Mit den Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket schaffen wir mehr Chancen für Kinder in Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen“, unterstreicht Sabine Dittmar.