Jeder in Deutschland soll künftig möglicher Organspender sein. Es sei denn, er hat dem widersprochen. Das sieht ein Gesetzentwurf einer überparteilichen Gruppe im Bundestag vor
VON TINA HAASE, 11.04.2019
Zu der Gruppe im Bundestag, die das Konzept der doppelten Widerspruchslösung erstellt hat, gehört Sabine Dittmar. Sie ist gesundheitspolitische Sprecherin der SPD und Ärztin. Wir haben sie gefragt, wie die neue Regelung der Organspende aussehen soll:
Weil wir trotz Aufklärung zu wenige Organspender haben. Wir wissen zwar aus Umfragen, dass 84 Prozent der Bevölkerung bereit sind zu spenden. Aber nur ein gutes Drittel der Menschen hat ihre Spendenentscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Das ist sehr schade. Denn 10.000 Patienten in Deutschland benötigen dringend ein Organ und stehen auf der Warteliste. Täglich sterben drei bis vier Menschen, weil kein Organ zur Verfügung steht. Die Zahl der möglichen Spender stagniert. Im letzten Jahr gab es einen leichten Anstieg, aber es sind unter 1000 Spender gewesen. Keine Zahl, mit der man zufrieden sein kann. Wenn bei vielen die Bereitschaft vorhanden ist, müssen wir es doch irgendwie schaffen, zu dokumentieren, wer zur Organspende bereit ist und wer nicht.
Leider haben die ganzen Maßnahmen in den vergangenen Jahren nicht zum Erfolg ge-führt. Die Krankenkassen haben ihren Versicherten zum Beispiel alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zugeschickt und sie aufgefordert, ihn auszufüllen. Aber, wie gesagt, nur ein gutes Drittel hat einen Ausweis. Ein anderes Problem: Im Ernstfall wird dieser oft nicht gefunden. Deswegen fordern wir ein zentrales Register.
Es gibt zwei Gruppen, die sich im Bundestag mit der Organspende beschäftigen. Beide sind für ein zentrales Register. Ich habe an dem Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung mitgearbeitet – fraktionsübergreifend – mit mehreren Kollegen. Er besagt: wer zu Lebzeiten nicht seinen Widerspruch erklärt, der gilt als Organspender. Es wird eine groß angelegte Aufklärungskampagne geben, die über die Gesetzesänderung aufklärt, bevor sie in Kraft tritt. Jeder ab dem Alter von 16 Jahren wird dreimal angeschrieben und auf die veränderte Rechtssituation und auf die Rechtsfolgen einer Nichtäußerung hingewiesen. Jedem soll klar sein: "Wenn ich mich nicht äußere, bin ich Organspender."
Im Register wird hinterlegt, wenn man überhaupt nicht spenden, ob man die Spende auf bestimmte Organe begrenzen oder ob man grundsätzlich alle Organe spenden möchte. Möglich ist auch, die Entscheidung auf einen Angehörigen zu übertragen.
Kommt es zum Ernstfall, überprüft der Transplantationsbeauftragte, ob der Verstorbene etwas ins Register eingetragen hat. Er fragt aber auch nochmal bei den Angehörigen nach dem Willen des Patienten. Wissen sie etwa, dass der Hirntote nicht spenden wollte, obwohl kein Widerspruch im Register hinterlegt ist, kommt es natürlich nicht zur Organspende. Deswegen eben: doppelte Widerspruchslösung. Es geht ausschließlich um den Willen des verstorbenen Patienten und nicht um die Meinung der Angehörigen.
In fast allen europäischen Ländern haben wir die Widerspruchslösung und wir nehmen über Eurotransplant auch die Organe aus Ländern mit dieser Regelung – ohne zu fragen, ob der Patient das selbstbestimmt geregelt hat. Ich habe auch die Patienten auf der Warteliste im Blick, die gerne über ihr Leben bestimmen würden. Das Recht auf Leben hat für mich einen höheren Stellenwert als das Recht auf Schweigen. Außerdem hat man doch das Recht auf Selbstbestimmung: Man kann doch "nein" sagen und genau das registrieren lassen. Es ist mir wichtig auf diesen Unterschied hinzuweisen, dass es nämlich keine Pflicht zur Organspende geben wird, aber die Pflicht, es dokumentieren zu lassen, wenn man nicht spenden möchte. Angesichts der länger und länger werdenden Wartelisten hal-te ich diese Dokumentationspflicht für zumutbar. Außerdem: Wer heute keinen Organ-spendeausweis hat, der entscheidet durchaus nicht bewusst selbst, sondern die Angehörigen werden gefragt und müssen in einer Akutsituation eine Entscheidung treffen.
Vom Ministerium muss eine Verordnung erlassen werden, wie dieses Register organisiert ist. Wichtig, ist dass es rund um die Uhr erreichbar ist. Bis unsere Handys die Schnittstellen haben und eine sichere Authentifizierung durchführen können, ist es am sichersten, wenn man sich über eine Arztpraxis registrieren lässt. Aber das muss noch im Detail geregelt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert und dass das die Zahlen massiv in die Höhe treibt. Wer sich jetzt nicht mit dem Thema auseinandersetzt und einen Organspendeausweis ausfüllt, wird sich wahrscheinlich auch nicht auf irgendeinem Amt dafür entscheiden. Meiner Meinung nach ist das viel zu bürokratisch.
Der Plan ist, dass die beiden Entwürfe gemeinsam debattiert werden. Vielleicht schaffen wir vor der Sommerpause noch die erste Lesung zu beiden Gesetzentwürfen. Dann findet eine öffentliche Anhörung statt. Nach der Sommerpause fällt dann vermutlich die Entscheidung.
(übernommen aus der ApothekenUmschau)