Berlin
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wurde mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses eine wichtige Regelung auf den Weg gebracht, mit der Alleinerziehende finanziell besser unterstützt werden. Die Anträge können jetzt beim Jugendamt gestellt werden. Darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar hin.
„Alleinerziehende leisten sehr viel“, weiß Sabine Dittmar um die Probleme, vor denen Mütter und Väter, die ihre Kinder ohne einen zweiten Elternteil großziehen müssen, immer wieder stehen. „Eines unserer großen Ziele ist es, Alleinerziehende besser unterstützen zu können.“ Mit dem kurz vor dem Ende der Legislaturperiode beschlossenen Ausbau des Unterhaltsvorschusses konnten wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende auf den Weg gebracht werden. Vor allem zwei stellt Sabine Dittmar heraus. Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über zwölf Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Zudem fällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten weg.
„Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird“, macht die SPD-Bundestagsabgeordnete klar. Der neue Unterhaltsvorschuss sorgt für eine bessere und verlässliche Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. „Es ist jetzt sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen“, erläutert Sabine Dittmar.
Die Abgeordnete empfiehlt Alleinerziehenden in ihrem Wahlkreis Bad Kissingen, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen: „Die neue Leistung sollte umgehend bei den Jugendämtern der Landkreise Bad Kissingen, Haßberge und Rhön-Grabfeld beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht.“
Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Familien-Wegweisers.
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