„Das ist eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und wird jetzt endlich in Deutschland durchgesetzt. Auch bei uns sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Mit diesem Gesetz bekommen sie besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen."
Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter nach dem bewährten spanischen Modell.
„Damit können Annäherungsverbote erstmals wirksam kontrolliert werden. Nähert sich ein Täter der geschützten Person, wird diese sofort gewarnt."
Neu ist auch eine Warnzone, die einen zusätzlichen Sicherheitspuffer schafft. Die Polizei wird bereits alarmiert, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt. Damit bleibt mehr Zeit zum Handeln, bevor eine Situation eskaliert.
„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Frauen brauchen ein Mehr an Sicherheit!“
Auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter sind Teil der Gesetzesreform. Verstöße gegen Schutzanordnungen können künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren bestraft werden. Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zudem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat selbst. Das neue Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen. Aber auch nur ein erster! Weitere müssen auf jeden Fall folgen!
„Wir arbeiten daran: an einem Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie eine gesetzliche Verankerung von Femizid als Mordmerkmal."