"Betriebsrentenfreibetragsgesetz" verabschiedet

12. Dezember 2019

Heute ist ein guter Tag für die betriebliche Altersvorsorge. Mit der Umwandlung der Freigrenze in einen echten Freibetrag sorgen wir dafür, dass alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der GKV pflichtversichert sind, ab dem 1.1.2020 automatisch entlastet werden. Der Freibetrag gilt, egal ob man die monatliche oder die einmalige Auszahlung wählt. Konkret bedeutet dies, dass Betriebsrentner monatlich um rund 25 Euro entlastet werden bzw. bei Einmalzahlung um 3.000 Euro für die Laufzeit.

2019 12 12 BetriebsrentenfreibetragsgesetzMit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird die betriebliche Altersvorsorge wieder gestärkt, wir setzen das Signal, dass sich Vorsorge lohnt und sinnvoll ist. Video starten: Bild anklicken

Bild: Deutscher Bundestag

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