Bund unterstützt Sanierung von Kulturdenkmälern und Orgeln

Thomas Wolter auf Pixabay

28. Oktober 2025

35 Millionen Euro Förderung aus dem Sonderprogramm +++ Bewerbungen bis 17. November

Auch in diesem Jahr fördert der Bund den Denkmalschutz mit einem Sonderprogramm, für dessen 14. Auflage im Haushalt 2025 zusätzliche 35 Millionen Euro bereitgestellt werden. Antragstellungen sind bis Ende November möglich. Das berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar.

Das Programm ist wichtig, auch und gerade für den ländlichen Raum. Mit ihm steht der Bund zu seiner Verantwortung, sich an der Erhaltung vieler historisch wertvoller Kulturdenkmäler zu beteiligen. Wir lassen die Kommunen, aber auch Privatleute mit der Finanzierung und Erhaltung bedeutender Denkmäler nicht allein.

In den vergangenen Jahren kamen immer wieder Projekte aus dem Wahlkreis und der Region zum Zug. Unter anderem erhielt

  • die Stadt Bad Kissingen 440.000 Euro für die Sanierung des Turniergebäudes in der Au,

  • der Markt Zeitlofs 40.000 Euro für die Krechenbachbrücke und

  • die Musikakademie Hammelburg 145.000 Euro für die Sanierung der Klosterkirche im früheren Kloster Altstadt.

Unsere Region hat so viel an Kulturschätzen und Denkmälern zu bieten. Diese Zeugnisse der Vergangenheit sind unser kulturelles Erbe, auf das wir gemeinsam stolz sein können. Historische Denkmale und Gebäude seien unwiederbringlich und deshalb so schützenswert.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm geht bereits in seine 14. Auflage. Für 2025 stehen 35 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Bisher wurden mit den Sonderprogrammen an mehr als 3000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland dringend nötige Sanierungsarbeiten ermöglicht. Bundesweit wurden dafür 547 Millionen Euro Fördergelder ausgeschüttet.

Geld, mit dem in der ganzen Republik deutliche denkmalpflegerische Akzente gesetzt worden sind. Ich rufe Bauherren, Vereine und Kommunen dazu auf, sich um eine Förderung zu bewerben.

Das Sonderprogramm richtet sich in erster Linie an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann gefördert werden. Antragsteller und Projektträger können die Länder, andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine und auch Privatpersonen sein.

Die Fördermittel sollen für Substanzerhaltung oder Restaurierungen im Sinne der Denkmalpflege eingesetzt werden. Der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten für die förderfähigen Maßnahmen.

Die Antragstellung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Dort müssen die Anträge bis spätestens 17. November gestellt werden. Das Landesamt prüft sie und leitet sie an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiter.

Weitere Informationen und die Förderanträge sind auf der Seite der BKM unter https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme zu finden. Bei Fragen können sich Denmalbesitzer:innen, die sich für die Förderung interessieren, auch gerne an eines meiner Büros wenden.

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