Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Pflegestärkungsgesetz (PSG) III

Bundesteilhabegesetz

01. Dezember 2016

Bundestag verabschiedet sozialpolitisches Großprojekt und stärkt die kommunale Pflegeberatung

Nach langen und sehr intensiven und emotionalen Debatten hat der Deutsche Bundestag heute das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu regelt, und das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) verabschiedet. Mit Verweis auf die vielen konstruktiven Gespräche, die die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar im Vorfeld mit Betroffenen und regionalen Akteuren geführt hat, erklärt sie dazu Folgendes:

„In dem heute verabschiedeten Bundesteilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“

Zudem gilt weiterhin der Gleichrang von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.
„Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“,
erläutert die Gesundheitspolitikerin.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht wurde gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.

Zudem ist es gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“

„Bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz müssen wir selbstverständlich besondere Sorge walten lassen. Zentrale Neuregelungen werden daher vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersucht.“
betont die Abgeordnete Sabine Dittmar.

Darüber hinaus wurde auch das Pflegestärkungsgesetz III verabschiedet.
„Nachdem im PSG I die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar ausgeweitet wurde und im PSG II der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zum 1.1.2017 einführt wurden, verbessern wir mit dem PSG III die Pflegeberatung in den Kommunen und den Schutz vor betrügerischen Pflegediensten.“,
äußert sich Dittmar zufrieden.
„Kommunen bekommen nun für fünf Jahre das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Zusätzlich können in bis zu 60 Kreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet werden.“

Darüber hinaus wurde die Problematik der Betrugsfäll bei Pflegediensten aufgegriffen. Künftig wird die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert, indem der gesetzlichen Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht eingeräumt wird.

Beispielbild: pixabay

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