Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar freut sich, dass die Ortsumgehung Wegfurt und der Neubau der B286 von der B19 nach Bad Kissingen im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf “ eingestuft sind.
Dittmar: „Die hohe Priorisierung dieser Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahmen mache deutlich, welche Bedeutung diese nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat. Laut Dittmar ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung der beiden Projekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können.“
Auch die Ortsumgehungen von Stockheim und Nüdlingen und der Ausbau des AK Schweinfurt / Werneck finden sich in der Liste „Vordringlicher Bedarf“. Bei diesen Projekten wurde allerdings noch nicht mit konkreten Planungen begonnen, eine Realisierung in absehbarer Zeit ist daher eher unwahrscheinlich. „Leider findet sich die Ortsumgehung Saal an der Saale nicht im vordinglichen Bedarf. Aber ab kommendem Montag beginnt eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Durch diese kann sich die Einstufung der Projekte durchaus noch ändern. Gerade in Hinblick auf das Umgehungsprojekt Saal an der Saale ist hier die Mitwirkung aller Beteiligten –also Kommune, BI, Bürgerinnen und Bürger und der Politik- gefragt.“, so Dittmar abschließend.
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).*
Frau Dittmar lädt gemeinsam mit MdB Martin Bukert, Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, am Freitag, 8. April 2016, um 19 Uhr zu einer „Fraktion vor Ort“-Veranstaltung zum neuen Bundesverkehrswegeplan in das Hotel Tilman, Riemenschneiderstr. 42 in Münnerstadt ein.
Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. April 2016 unter sabine.dittmar.wk@bundestag.de oder 0971 / 699 49 49 anzumelden. Vielen Dank!
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