Bundeszuschuss für Mehrgenerationenhäuser

Geld für Mehr-Generationen-Häuser

02. September 2016

Einrichtungen in Bad Kissingen, Bad Königshofen und Haßfurt werden weiter gefördert

Die Mehrgenerationenhäuser in Bad Kissingen, Bad Königshofen und Haßfurt können auch weiterhin mit finanzieller Unterstützung durch den Bund rechnen. Alle drei Einrichtungen haben das Interessenbekundungsgsverfahren zum neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (MGH) des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erfolgreich durchlaufen. Das teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar mit.

„Ich freue mich sehr, dass drei Mehrgenerationenhäuser in meinem Wahlkreis auch weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, um vom Bund gefördert zu werden“,
erklärt Sabine Dittmar.
In den letzten Monaten konnten sich Einrichtungen, die bereits mit dem jetzt auslaufenden Aktionsprogramm des BMFSFJ unterstützt werden, für eine Fortsetzung der Förderung bewerben. Das haben die MGH in Bad Kissingen, Bad Königshofen und Haßfurt erfolgreich getan. Alle drei Häuser haben beim Ministerium gute und überzeugende Konzepte vorgelegt.
„Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit. Sie haben sich zu unverzichtbaren Bestandteilen für das soziale Für- und Miteinander in den Kommunen entwickelt“,
lobt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Mehrgenerationenhäuser fördern das generationenübergreifende Miteinander und Engagement.
„Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen.“
Mit der jetzt in Aussicht gestellten weiteren Förderung könne gewährleistet werden, dass die Einrichtungen auch in den kommenden Jahren ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens bleiben. Dabei wird neben der Gestaltung des demographischen Wandels auch die Integration von Flüchtlingen und Migranten als zweite Säule der Arbeit der MGH eine immer wichtigere Rolle spielen. Ab 5. September bis 31. Oktober können die MGH in Bad Kissingen, Bad Königshofen und Haßfurt beim BMFSFJ nun ihren endgültigen Förderantrag stellen. Insgesamt werden mit dem neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das vom 1. Januar 2017 an vier Jahre lang läuft, mehr als 400 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet unterstützt. Jedes Haus erhält dabei eine Förderung in Höhe von jährlich 40.000 Euro. Diese setzt sich aus einem Bundeszuschuss von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil der Kommune in Höhe von 10.000 Euro zusammen. Das neue Programm ermöglicht den MGH jedoch einen flexibleren Einsatz der Gelder. Die bisherige Vorgabe, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt.
„Damit trägt das Ministerium dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquirieren können als Personalkosten“,
erklärt Sabine Dittmar.

*Bild: pixabay

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