CETA - Diskussion

23. September 2016

Der Bundestag hat am 22.09.2016 nicht grundsätzlich über CETA entschieden, sondern wir verabschiedeten einen Antrag, in dem die schwerwiegenden Bedenken und Ablehnungsgründe beim Investitionsschutz, bei der wirksamen Durchsetzung des Vorsorgeprinzips sowie von Standards für Arbeit, Soziales, Umwelt und Daseinsvorsorge benannt werden. Es wird der Wille formuliert, hierbei zu rechtswirksamen Ergänzungen in unserem Sinne zu kommen, wie sie auch der SPD-Parteikonvent gefordert hatte.

Lesen Sie die vollständige Erklärung der SPD-Landesgruppe Bayern hier:

Erklärung nach § 31 GO BT CETA (PDF, 469 kB)

22.09.2016

Erklärung nach § 31 GO BT

der Abgeordneten Florian Pronold, Martin Burkert, Klaus Barthel, Gabriele Fograscher, Marianne Schieder, Karl-Heinz Brunner, Uli Grötsch, Sabine Dittmar, Christian Flisek, Gabriela Heinrich, Martina Stamm-Fibich, Carsten Träger, Ulrike Bahr, Florian Post, Anette Kramme und weiteren.

zu den Anträgen der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663), der Fraktion DIE LINKE „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen“ (Drucksache 18/9665), sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen“ (Drucksache 18/9621)

Im vorliegenden Koalitionsantrag geht es nicht um eine abschließende Abstimmung des Deutschen Bundestages über CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel). Wir sehen in diesem Antrag aber einen Schritt in Richtung einer Verbesserung des vorliegenden Vertragsentwurfs. Es werden die schwerwiegenden Bedenken und Ablehnungsgründe beim Investitionsschutz, bei der wirksamen Durchsetzung des Vorsorgeprinzips sowie von Standards für Arbeit, Soziales, Umwelt und Daseinsvorsorge benannt. Es wird der Wille formuliert, hierbei zu rechtswirksamen Ergänzungen in unserem Sinne zu kommen, wie sie auch der SPD-Parteikonvent gefordert hatte.

Die Durchsetzung dieser Ziele soll sich durch das gesamte Verfahren der Beratungen ziehen, angefangen im EU-Ministerrat, bis hin zur Ratifikation im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Auch spricht sich der Antrag klar für transparente, schrittweise parlamentarische Verfahren aus. Jeder Schritt ist dabei ergebnisoffen und schließt die Möglichkeit eines Stopps oder einer Ablehnung ein.

Mit dem Koalitionsantrag BT-Drs. 18/9663 vom 20.09.2016 zu CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel) ist eine Zustimmung zu CETA nicht verbunden. Sie wäre für uns nach heutigem Stand auch nicht möglich. Sie wäre nur dann denkbar, wenn wesentliche Verbesserungen an dem Abkommen am Ende des Prozesses rechtssicher festgehalten sind.

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