Eine Chance, dringend nötige Sanierungen endlich anzugehen

Büro Dittmar | ChatGPT

16. Oktober 2025

Förderanträge für die Sportmilliarde sind ab 10. November möglich

Ab dem 10. November können Kommunen Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" stellen.

Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung und Begegnung. Sie halten gesund, stärken den Zusammenhalt und ermöglichen den Vereinen ihre wichtige Arbeit. Das sind gute Nachrichten auch für die Region. Es besteht nun die Chance, vor Ort dringend nötige Sanierungen endlich anzugehen.

Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen – von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.

Der Bund sendet mit diesem Programm ein wichtiges Signal.
Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen schnell fließen. Daher hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch so zügig den Startschuss für das Programm gegeben.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.

Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro.

Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden.
Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kommunen im Nothaushalt sogar 75 Prozent.

Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden.
Diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen, ich stehe für Fragen und Unterstützung gerne zur Verfügung und hoffe auf viele Antragsteller aus der Region.

Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung.
Der Freistaat ist aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Förderaufruf gibt es unter: http://www.bbsr.bund.de/SKS2025

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