Erleichterungen für die Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen

Bild von Lynette Coulston auf Pixabay

11. Februar 2023

SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar begrüßt im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen ist es künftig auch ohne Satzungsänderungen möglich, Versammlungen im virtuellen Raum abhalten zu können. Darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar hin.

„Wir gehen damit einen großen und wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für größere Flexibilität“,

erklärt Sabine Dittmar. Das Vereinsleben spiele eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. „Hier finden Sie eine Heimat und soziale Kontakte und können sich mit Gleichgesinnten austauschen.“

Mitgliederversammlungen seien so etwas wie das Herzstück eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht bisher vor, dass diese Treffen in Präsenz abgehalten werden muss. „Während der Corona-Pandemie haben wir es mit einer Sonderregelung den Vereinen ermöglicht, das Vereinsleben auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden“ freut sich die Bundestagsabgeordnete über das neue Gesetz.

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen waren Mitgliederversammlungen in Präsenz in den vergangenen Jahren nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Deswegen wurde vom Gesetzgeber eine Regelung erlassen, die die Einberufung digitaler Versammlungen, in denen auch neu gewählt werden durfte, erleichterte. „Die Festlegungen haben sich bewährt und wurden von vielen Vereinen gerne und sinnvoll genutzt“, berichtet Sabine Dittmar. Jetzt habe der Bundestag dafür gesorgt, dass die Flexibilität bei der Planung von Mitgliederversammlungen auch künftig gegeben ist.

Das einberufende Gremium kann nun ohne Satzungsänderungen die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch entschieden werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.

„Mit den neuen Regelungen, die jetzt dauerhaft gelten, geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die praktikabelste ist“,

erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete und ist sich sicher, dass die neue Flexibilität das Engagement in Vereinen erleichtern und stärken wird.

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