Förderung für Fuchsstadt und Wartmannsroth

Bild von Capri23auto auf Pixabay

18. November 2020

Mehr als zwei Millionen Euro aus einem Sonderprogramm zur Klimaanpassung in urbanen Räumen fließen in die beiden Kommunen

Frohe Kunde aus Berlin für zwei Kommunen im Landkreis Bad Kissingen. Wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar mitteilt fließen Mittel aus dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“ in Projekte der Gemeinde Fuchsstadt und Wartmannsroth. Das wurde am Mittwoch im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags entschieden.

„Es freut mich, dass gleich zwei Kommunen aus meinem Wahlkreis in den Genuss von Fördermitteln kommen“, erklärt Sabine Dittmar. Sowohl Wartmannsroth als auch Fuchsstadt planen ebenso nachhaltige wie zukunftsweisende Projekte, die Meilensteine für die dörfliche Entwicklung sind. „Ohne die Gelder aus dem Programm wäre es wohl schwer geworden, die Vorhaben zeitnah in die Tat umzusetzen.“

  • Nach Wartmannsroth fließen knapp 500 000 Euro, die für die Sanierung des Klingenbachs in Windheim verwendet werden sollen. Die ist Teil einer schon länger geplanten Dorferneuerung und Aufwertung des Ortsbilds.

  • Fuchsstadt erhält gar zwei Millionen Euro aus dem Förderprogramm. Damit kann das Vorhaben „Änderung des Buswendeplatzes und Errichtung eines Stauraumkanals“ in Angriff genommen werden.

„Es ist wichtig, dass in beiden Kommunen die Zeichen der Zeit erkannt worden sind“, stellt Sabine Dittmar fest. Sowohl Wartmannsroth als auch Fuchsstadt legen bei ihren Vorhaben großen Wert darauf, das Klima zu schützen und „grüne Räume“ zu schaffen.

Das 2020 neu aufgelegte Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Auch kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung bereits um drei bis vier Grad senken und größere Regenmengen zwischenspeichern, um beispielsweise auch die Kanalisation zu entlasten.

Bis 2023 stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im Regelfall erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Teilen