Das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird verlängert. Insgesamt 476 Millionen Euro stehen in den kommenden Jahren für neue Projekte bereit. Das freut auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar, die Kommunen aus dem Wahlkreis aufruft, sich für mit ihren Vorhaben zu melden.
sagt Sabine Dittmar. Die SPD-Bundestagsabgeordnete freut sich sehr, dass der Bund Städte und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) weiterhin dabei unterstützen kann „durch eine funktionierende und leistungsfähige kommunale Infrastruktur unser Land zukunftsfest zu gestalten“.
Auch in ihrem Wahlkreis, der die Landkreise Bad Kissingen, Haßberge und Rhön-Grabfeld umfasst, gebe es einige Kommunen, die Projekte in diesem Bereich planen und sie mangels ausreichender Förderung bisher aufschieben oder stoppen mussten. Einen ersten Kandidaten für Förderung gibt es bereits.
Die Stadt Mellrichstadt möchte ihr 50 Jahre altes Freibad sanieren. Die von Experten geschätzten Baukosten von 20 Millionen Euro wären aber ohne staatliche Förderung nicht zu stemmen. In den kommenden Wochen wollen die Verantwortlichen nun eine Antragsskizze in Berlin einreichen. In der werden auch Nachhaltigkeit und Klimaschutz große Bedeutung haben. Zwei Faktoren, die im Förderprogramm künftig eine entscheidende Rolle spielen.
„Ich hoffe, dass es vielleicht noch den einen oder anderen Nachahmer gibt!“, ruft Sabine Dittmar die Kommunen im Wahlkreis dazu auf, ihre Vorhaben in der Zeit vom 15. August bis 30. September zu melden. Bei Fragen zum Programm können sich Vertreter der Kommune gerne an die Büros der SPD-Bundestagsabgeordneten in Haßfurt oder Bad Kissingen wenden.
Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Dies sind beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Der Förder-Schwerpunkt liegt bei Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen einer und sechs Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen, Landkreisen beziehungsweise Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden.
Infos zum Programm gibt es unter https://www.bbsr.bund.de/sjk2022