Sabine Dittmar: Pflegepersonalstärkungsgesetz bringt auch Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Region Vorteile.
"Heute ist ein guter Tag für die Pflege!“ Sabine Dittmar freut sich über das, was am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde. Als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hat die Politikerin aus Maßbach das Pflegepersonalstärkungsgesetz maßgeblich mitgestaltet. „Wir setzen unser Versprechen um und verbessern spürbar und zeitnah die Situation in der Pflege im ambulanten und im stationären Bereich für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörigen.“ Das Gesetz werde dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.
Besonders zufrieden zeigt sich die SPD-Abgeordnete damit, dass in den Verhandlungen über das Gesetz sogar mehr erreicht wurde, als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. „Die Pflege bekommt endlich den Stellenwert, den sie verdient – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden.“
Künftig werden die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern aus den Fallpauschalen herausgelöst und getrennt vergütet. „Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Damit sorgen wir für bessere Pflege und bessere Arbeitsbedingungen“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin. Hierfür gebe es keinen Deckel.
Darüber hinaus ist es gelungen, 50 Millionen Euro für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitzustellen. Ein wichtiger Eckpunkt des Gesetzes ist die Schaffung von 13.000 neuen Stellen in der Altenpflege. Ein Plus, von dem auch Einrichtungen in der Region profitieren werden. Finanziert werden die Stellen komplett von den Krankenkassen, sodass es keine erhöhten Belastungen für Pflegebedürftige geben wird. „In der häuslichen Krankenpflege haben wir uns darauf verständigt, dass Tarifsteigerungen von den Krankenkassen refinanziert werden müssen. Damit wird endlich eine langjährige Forderung der SPD umgesetzt“, nennt Sabine Dittmar einen weiteren wichtigen Punkt.
Auch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell Verbesserungen im Alltag spüren. So gelten Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. „Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen“, findet die SPD-Gesundheitsexpertin.
Gestärkt werden pflegende Angehörige zudem dadurch, dass sie in Zukunft nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung stationäre Rehaleistungen in Anspruch nehmen können, ohne vorher ambulante Leistungsangebote ausschöpfen zu müssen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung sicherstellen. „Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten einer stationären Reha nutzen werden“, sagt Sabine Dittmar.