Historisch wertvolle Kulturdenkmäler erhalten

Denkmalschutz

25. Januar 2021

Sonderprogramm der Kulturbeauftragten wird 2021 fortgesetzt

Das Sonderprogramm für Denkmalschutz wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar berichtet, stehen im Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 2021 Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als im vergangenen Jahr.

„Der Bund steht zu seiner Verantwortung, sich an der Erhaltung der vielen historisch wertvollen Kulturdenkmäler in Deutschland zu beteiligen“, erklärt Sabine Dittmar mit Blick auf das im Vergleich zum Vorjahr um 40 Millionen Euro aufgestockte Budget des Sonderprogramms. Ein Plus, das in Corona-Zeiten sowohl öffentliche Haushalten als auch Vereinen, Organisationen oder Privatpersonen, die im Besitz eines sanierungsbedürftigen Baudenkmals sind, helfen kann.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm geht 2021 in seine zehnte Auflage. Seit 2007 wurden an fast 2100 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln (die ebenfalls Teil des Programms sind) in ganz Deutschland dringend nötige Sanierungsarbeiten ermöglicht. Bundesweit wurden dafür 330 Millionen Euro Fördergelder ausgeschüttet. „Geld, mit dem in der ganzen Republik deutliche denkmalpflegerische Akzente gesetzt worden sind“, sagt Sabine Dittmar und ruft Bauherren, Vereine und Kommunen dazu auf, sich um eine Förderung zu bewerben.

Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig, ebenso wie reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen.

Die Antragstellung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitergibt.

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Gesamtsumme der Fördermaßnahme soll 800.000 Euro – also 400.000 Euro Bundesförderung – nicht übersteigen.

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