Am Donnerstag hat der Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mehr Rechtssicherheit bringt. Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar ein ebenso wichtiger wie richtiger und längst überfälliger Schritt für die Einsatzkräfte auch in ihrem Wahlkreis. Kernpunkt der neuen Regelung ist, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit eines Notarztes oder eine Notärztin eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen können, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.
sagt Sabine Dittmar.
Es sei absurd, dass im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten der Einsatz dieses lebensrettenden Wissens bei Androhung von Strafe bisher nur auf Anweisung eines Notarztes erfolgen durfte. Bis dato waren Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gezwungen, sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand zu berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest zu begründen.
Ein Zustand, der jetzt mit Unterstützung von SPD-Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz beendet werden konnte. Diesen hatten mit ihrer Initiative im Bundesrat den Stein schon vor einiger Zeit ins Rollen gebracht.
„Wir haben eine derartige Klarstellung schon beim Beschluss des Notfallsanitätergesetzes gefordert“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Damals sei dies aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden. „Jetzt ist es uns endlichgelungen, den Knoten zu durchschlagen und eine rechtssichere Lösung zu verabschieden.“ Eine Lösung, die auch den Rettungskräften in der Region zugutekommt und von diesen ausdrücklich begrüßt wird. „Es ist schön, dass sich nach zweijähriger Hängepartie nun auch die Unions-Fraktion im Bundestag hat überzeugen lassen hat“, findet die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Mit der neuen Regelung sei es gelungen, den Konflikt zwischen womöglich strafbaren Handlungen und unterlassener Hilfeleistung aufzulösen, dem sich die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter lange ausgesetzt sahen. „Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, erläutert Sabine Dittmar. „Für das Handeln beim Notfalleinsatz wird nun endlich Klarheit geschaffen.“