Kräfte bündeln, um Süchte zu bekämpfen

10. Oktober 2019

Am 9. Oktober startet der achte Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“. Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2020 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort“ einzureichen.

kommunale Suchtprävention 2019
„Das Thema Sucht geht uns alle an“. „Es hat viele unterschiedliche Gesichter.“
Die Palette reicht von den „Klassikern“, wie Alkohol, Tabak oder Medikamenten, bis hin zu „neuen“ Süchten, wie der exzessiven Nutzung von Computerspielen und Internet „Das Feld wird immer breiter und damit auch die Prävention immer wichtiger.“

Entscheidend ist dabei, dass es gelingt, möglichst viele Kräfte zu bündeln und ein Netzwerk zu knüpfen.
„Ich bin mir sicher, dass es im Wahlkreis einige Projekte gibt, denen genau das erfolgreich gelingt.“

Projekte, die prädestiniert sind für eine Teilnahme am Bundeswettbewerb, der von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt wird.

Mit dem Wettbewerb werden wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention gesucht und ausgezeichnet. Mitmachen können alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise, außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Präventionsaktivitäten Dritter, wie von Wohlfahrtsverbänden, Betrieben oder privaten Initiativen können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

„Mit dem Wettbewerb soll die tolle und oft aufopferungsvolle Arbeit der Menschen vor Ort mehr in den Fokus gerückt werden“. „Was dort in Sachen Suchtprävention geleistet wird, ist eigentlich unbezahlbar!“

Mit der Auszeichnung der Projekte soll zudem eine Art Vorbildcharakter geschaffen werden. Erfolgreiche Konzepte der Suchtprävention sollen bundesweit bekannt gemacht werden, damit andere Städte, Gemeinden oder Kreise sie ebenfalls nutzen können. „Es bietet sich die großartige Möglichkeit, an guten Beispielen zu lernen, sich besser zu vernetzen und das Thema Sucht als Gemeinschaftsaufgabe aller anzuerkennen.“

Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60 000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 20 000 Euro dotiert ist. Mit ihm sollen innovative Angebote der Kommunen für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien prämiert werden.

Anmeldeunterlagen stehen unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung.
Die Beiträge können bis zum 15. Januar 2020 eingereicht werden.

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