Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

05. November 2015

Dittmar begrüßt Qualitätsaspekte und Versorgungssicherheit

Die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion teilt anlässlich der 2./3. Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes mit:

Nach langen Verhandlungen haben wir heute das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet. Damit werden in den nächsten Jahren rund 9 Milliarden Euro in den Krankenhaussektor fließen, um die Qualität zu verbessern, die Betriebs- und Behandlungskosten zu stabilisieren und die Versorgung zu sichern.

Bild: pixabay

Ein wichtiges Anliegen war der SPD die Stärkung der stationären Pflege. „Es ist ein großer Erfolg, dass es uns gelungen ist, den SPD-Vorschlag eines Pflegezuschlags umzusetzen.“ Damit fließen zusätzlich zum Pflegestellenförderprogramm nochmals jährlich 500 Mio. Euro in die Pflege. Profitieren werden in erster Linie die Patientinnen und Patienten. Aber auch die Pflegekräfte, die derzeit unter erheblichen Druck arbeiten, werden hoffentlich zeitnah eine Entlastung spüren.

Zudem wird eine Lücke in der Übergangsversorgung geschlossen. Wenn also ein Patient nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung gesundheitlich so stark eingeschränkt ist, dass er weitere Unterstützungsleistungen im Alltag benötigt, so hat er dazu künftig einen erweiterten Leistungsanspruch. Dazu werden die Leistungsansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen erweitert und der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch ohne Pflegebedürftigkeit neu gefasst.

Aus Qualitäts- und Versorgungssicht ist das Gesetzespaket sehr zu begrüßen. Leider konnte bei den Verhandlungen das Problem der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung nicht gelöst werden. Hier bleiben die Länder in der Pflicht, ihre Verantwortung für die Krankenhäuser ernst zu nehmen.

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