Kurmaßnahmen auch für pflegende Angehörige

21. Februar 2014

Dittmar informiert sich über breites Leistungsspektrum des Müttergenesungswerkes

Berlin
Sabine Dittmar, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, ist hoch erfreut über das vielfältige Leistungsangebot des Müttergenesungswerks. Leider sei allerdings zu wenigen bekannt, dass mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz auch pflegenden Angehörigen Kurmaßnahmen eröffnet wurden.
Bild: Die Sprecherinnen der AG Gesundheit

Pflege ist ein Thema, das jeden früher oder später in irgendeiner Form betrifft. Die Mehrheit der zu Pflegenden wird aber nicht etwa in Pflegeheimen oder durch ambulante Fachkräfte betreut, sondern in erster Linie von Familienangehörigen. Dabei leisten gerade Frauen in der häuslichen Pflege einen großen Beitrag für ihre Angehörigen und für die Gesellschaft. „Wer selbst schon einmal in der Situation war weiß, dass Pflege körperlich wie seelisch harte Arbeit ist“, so die Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.

Anlässlich des Zusammentreffens mit Vertreterinnen des Müttergenesungswerkes im Deutschen Bundestag informierte sich die Bundestagsabgeordnete Dittmar über die vielfältigen Angebote des Müttergenesungswerkes. „Leider ist noch immer viel zu wenig bekannt, dass nicht nur Mütter und Väter beim Müttergenesungswerk Kuren machen können. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind zwischenzeitlich auch pflegende Angehörige antragsberechtigt.“

Pflegende Angehörige stünde durch die Mehrbelastung erheblich unter Druck und nähmen dadurch selbst gesundheitliche Einschränkungen in Kauf. „Ich kann Betroffenen nur raten, die eigene Gesundheit nicht aus den Augen zu verlieren und Kurangebote in Anspruch zu nehmen“, so das Fazit der Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.

Weitere Informationen können beim Müttergenesungswerk angefordert werden: www.muettergenesungswerk.de

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