„Längst überfällig“ und wichtig für den Behandlungs- und Therapieerfolg

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24. Juni 2021

Kostenübernahme der Assistenz für Menschen mit Behinderung lag Sabine Dittmar sehr am Herzen

Mit der Regelung zur Kostenübernahme der Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus wurde in der letzten Sitzungswoche der aktuellen Legislaturperiode noch einmal ein Gesetz verabschiedet, das der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar besonders am Herzen liegt.

Künftig werden die Kosten, die für eine Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus anfallen, übernommen. Werden Betroffene von ihren Angehörigen begleitet und betreut, zahlt die Krankenkasse. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe übernehmen die Träger der Eingliederungshilfe die anfallenden Kosten.

„Die Kostenübernahme war schon lange überfällig“, findet Sabine Dittmar. Die SPD habe lange für eine Lösung des Problems gekämpft. „Endlich haben wir es geschafft.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion macht keinen Hehl daraus, dass ihr die Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode sehr am Herzen lag.
„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend“, führt sie aus. „Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.“

Mit der Regelung zur Kostenübernahme, die am Donnerstag beschlossen wurde, habe man sichergestellt, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. „Das ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“

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