Die Ständige Impfkommission ( Stiko ) "gibt Empfehlungen, aber sie macht keine Vorschriften", sagt Sabine Dittmar , Bundestagsabgeordnete für die Landkreise Bad Kissingen, Haßberge und Rhön-Grabfeld und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion . Unter Hausärzten kursiere "immer noch" die Annahme, dass sie juristisch nicht abgesichert seien, wenn sie unter 70-Jährigen eine Drittimpfung gegen Corona geben würden. "Das ist Unsinn", sagt Dittmar.
Dittmars Aussage widerspricht dem, was der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Berlin und Brandenburg vergangene Woche in einem Gespräch mit RBB-Inforadio geäußert hatte. Wolfgang Kreischer sagte: "Wir halten uns an die Vorgaben der Ständigen Impfkommission . Danach müssen wir zunächst nur 70-Jährige und Ältere impfen und Patienten mit Immunschwäche sowie Pflegepersonal . Die anderen kommen später dran." Und ergänzte: "Es ist so, wir müssen uns, um uns juristisch abzusichern, an die Vorgaben der Ständigen Impfkommission halten, und die sind leider so, wie ich es eben gesagt habe." Entsprechend hatte diese Redaktion auch am Dienstag (09.11.2021) in einem Überblick zur Drittimpfung geschrieben, dass Hausärzte, die entgegen der Stiko-Empfehlung Menschen unter 70 Jahren impfen würden, die Verantwortung auf sich nehmen. Ähnliches hatte eine Mitarbeiterin einer Bad Kissinger Hausarztpraxis gesagt.
"Diese Diskussion kommt immer wieder", sagt Sabine Dittmar . "Hausarztverbände müssen aufklären." Dittmar bezieht sich auf Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes . Dieser behandelt die "Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe".
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben seien, seien Ärzte nicht haftbar, wenn sie trotz anderslautender Stiko-Empfehlung impfen, sagt Dittmar. Voraussetzungen seien etwa, dass es sich um einen zugelassenen Impfstoff handele, die Impfung an der richtigen Stelle gegeben werde, die Haut gründlich desinfiziert sei und eine entsprechende medizinische Indikation vorliege, erläutert sie.
Grippe-Impfung Sie ergänzt: "Bei der Grippe-Impfung ist es genauso." Die Influenza-Impfung wird von der Stiko vor allem für Personen ab 60 Jahren empfohlen und für Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko. Sie wird auf Wunsch und in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin aber auch an andere Personengruppen verimpft.
Der Bayerische Hausärzteverband bestätigt Dittmars Aussage: "Laut Impfverordnung ist es so geregelt, dass auch Jüngere geimpft werden dürfen", heißt es von einer Pressesprecherin.
Der Verband hat die Hausärzte am 8. November in einem Rundfax auf diesen Sachverhalt hingewiesen. "Eine fehlende Stiko-Empfehlung ist kein Hindernis für eine begründete Impfung !", heißt es dort.
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