Hier finden Sie den Text meiner zu Protokoll (Anlage 2) gegebenen Erklärung nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
(Tagesordnungspunkt 22a)
Ich werde dem Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung heute nicht zustimmen.
Diese Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Ich weiß um die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung und erkenne ausdrücklich an, dass im parlamentarischen Verfahren wesentliche Verbesserungen erreicht werden konnten. Es ist gelungen, die Belastungen für die Versicherten zu begrenzen und den Bund stärker an der Finanzierung zu beteiligen. Dafür gilt allen Beteiligten mein Dank.
Dennoch überwiegen für mich die inhaltlichen Bedenken. Als Hausärztin habe ich mehr als 15 Jahre an der medizinischen Basis gearbeitet und betrachte mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung mit besonderer Sorge.
Mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung habe ich große Bedenken. Psychische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Bereits heute warten viele Betroffene über Monate auf einen Therapieplatz. Maßnahmen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung zusätzlich unter Druck setzen könnten, halte ich deshalb für den falschen Weg.
Ebenso kritisch bewerte ich die Eingriffe in die hausarztzentrierte Versorgung. Wir sind uns als Koalition einig, dass wir mit der Einführung einer Primärarztversorgung die Patientensteuerung verbessern wollen. Umso weniger überzeugt mich, dass gleichzeitig Strukturen geschwächt werden, die genau dieses Ziel bereits heute unterstützen. Die hausarztzentrierte Versorgung ist ein bewährtes Instrument für eine koordinierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung. Gerade mit Blick auf die bevorstehende Einführung der Primärarztversorgung sollte die hausarztzentrierte Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden.
Als Sozialdemokratin ist mir eine solidarisch finanzierte und zugleich leistungsfähige gesetzliche Krankenversicherung ein zentrales Anliegen. Notwendige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung dürfen aus meiner Sicht nicht die Versorgungsbereiche gefährden, die für eine gute Versorgung von zentraler Bedeutung sind.
Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf trotz der im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen nicht zustimmen.
(1) Zu einer mündlichen Erklärung zur abschließenden Abstimmung, die nicht länger als drei Minuten dauern darf, kann der Präsident jedem Mitglied des Bundestages vor oder nach der Abstimmung das Wort erteilen. Jedes Mitglied des Bundestages kann eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.
(2) Zu einer Erklärung nach Absatz 1 zählt auch die Erklärung, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.