Pflegestärkungsgesetz bringt Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte

17. Oktober 2014

Verbesserte Leistungen für die mehr als 2,6 Millionen Pflegebedürftigen, Entlastung für die etwa 3,5 Millionen pflegenden Angehörigen und bessere Arbeitsbedingungen für die rund 700 000 Beschäftigten im stationären und teilstationären Pflegebereich: Das bringt das am Freitag vom Bundestag verabschiedete 1. Pflegestärkungsgesetz mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro. „Ein wichtiger Baustein für eine umfassende Optimierung der Pflege, die die SPD bereits seit Jahren fordert und betreibt“, freut sich Sabine Dittmar, die gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.

„Besonders die flexiblere Gestaltung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommt den pflegenden Angehörigen wie den von ihnen Gepflegten zugute“, so Dittmar. Auch für die deutliche Aufstockung der Mittel für Tages- und Nachtpflege und den Ausbau sowie die erleichtere Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben sich die Sozialdemokraten besonders stark gemacht.

Ebenso wichtig wie die pflegenden Angehörigen sind Dittmar die professionellen Pflegekräfte. „Für sie haben wir die Bezahlung nach Tarif gestärkt. Zudem verbessern wir die Arbeitsbedingungen im stationären Bereich durch eine Erhöhung des Personalschüssels und entlasten damit die Pflegefachkräfte.

Für die bayerische Gesundheits- und Pflege-Expertin sind diese Fortschritte aber nur der erste Teil der Pflege-Verbesserung in der laufenden Legislatur. Sie drängt auf eine rasche Einführung des im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Er wird fünf statt bislang drei Pflegegrade enthalten - und damit individuellere Einstufungen und passgenauere Leistungen ermöglichen. „An dieser Stelle“, so Sabine Dittmar, „sind wir nicht kompromissbereit. Diese auf die speziellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen besser eingehende Leistungsgewährung ist längst überfällig.“

Wie wichtig gerade der SPD die pflegenden Angehörigen seien, belege der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, den die SPD-Ministerinnen Schwesig und Nahles vorgelegt haben und der in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. „Den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei der zehntägigen Pflegeauszeit und Regelungen für längere familiäre Pflege bis zu 24 Monaten“, so Sabine Dittmar, „werden wir noch in diesem Jahr beschließen.“

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