Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet

Pflegebett Krankenhaus

13. November 2015

Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtung

5 Pflegegrade und 6 Module – so sieht das neue Begutachtungssystem aus. „Mit dem heute verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz II werden bei der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur körperliche und psychische, sondern endlich auch kognitive Beeinträchtigungen gleichwertig erfasst“, freut sich die Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar. „Insbesondere Patienten mit demenziellen Erkrankungen werden daher im neuen Pflegesystem Zugang zur notwendigen Pflege und Betreuung erhalten.“

Bild: pixabay

Rund 500.000 Menschen, die bislang von Pflegeleistungen ausgeschlossen waren, können künftig solche beziehen. Das ist ein sozialer und gesundheitspolitischer Erfolg.

Besonders wichtig ist aus Sicht der Gesundheitspolitikerin auch der Aspekt der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen. Dazu sollen bis 2020 auf Basis des durchschnittlichen Versorgungsaufwand einheitliche Maßstäbe entwickelt und erprobt werden. „Diesen Prozess werde ich kritisch verfolgen, da wir dafür Sorge tragen müssen, dass bei einheitlichen Maßstäben der Qualität der Pflege hinreichend Rechnung getragen wird.“

„Mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II haben wir in dieser Wahlperiode die Pflege ein riesiges Stück voran gebracht“, so das Fazit von Sabine Dittmar am heutigen Tag. Damit sei die Arbeit jedoch nicht abgeschlossen. „In einem weiteren Gesetz werden wir den Bereich der Pflege auf kommunaler Ebene noch bearbeiten.“

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