Planungssicherheit ohne großen Aufwand

Benno Kraehahn

14. Januar 2021

Sabine Dittmar begrüßt die Ausweitung des Kinderkrankengelds.

Gesetzlich versicherte Eltern können für 2021 20 statt wie bisher zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar begrüßt die in dieser Woche beschlossene Verdopplung des Anspruchs, die für viele Eltern auch in ihrem Wahlkreis eine große Hilfe sei, wenn es um die Betreuung der Kinder zu Hause während des Lockdowns geht.

„Eltern, die Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, brauchen dringend Planungssicherheit und zusätzliche Unterstützung“, sagt Sabine Dittmar. Mit der in dieser Woche auf den Weg gebrachten Ausweitung der bestehenden Regelungen sei dies schnell und unkompliziert gewährleistet. Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil für 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

„Uns war es wichtig, dass wir schnell eine Lösung finden, die es den Eltern ohne großen Aufwand und Anträge ermöglicht, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag. Dafür hätten sie und ihre Fraktion sich in den vergangenen Tagen nachdrücklich stark gemacht.

„Es ist eine echte Herausforderung, gleichzeitig zu Hause zu arbeiten und die Kinder zu beschulen oder zu betreuen.“ Vor allem in Haushalten, in denen beide Elternteile berufstätig sind, dürfte es große Probleme geben, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Zumal leider noch immer viele Eltern gar nicht die Möglichkeit hätten, ins Homeoffice zu gehen. „Mit den neuen Regelungen können sich Eltern in Lockdown-Zeiten intensiver und ohne finanzielle Nachteile um ihren Nachwuchs kümmern.“

Die erweiterten Krankentage können ausdrücklich auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Schule oder Kita geschlossen ist. Als Nachweis genügt in diesem Fall eine Bescheinigung der Einrichtung, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Diese greift auch, wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben ist und einzelne Klassen oder Gruppen aufgrund von Quarantäne Schule oder Kita nicht besuchen dürfen.

Wichtig ist Sabine Dittmar zudem, dass die Regelungen auch für Eltern von Menschen mit Behinderung, deren Einrichtung pandemiebedingt geschlossen bleibt, gelten. „Gerade diese Eltern brauchen bei der oftmals intensiven Betreuung ihrer Kinder unsere Unterstützung.“

Die Finanzierung des erweiterten Kinderkrankengeldes übernimmt der Bund. Er zahlt dafür zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Sollten die tatsächlichen Kosten diese Summe übersteigen, würde dies ebenfalls vom Bund übernommen.

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