Pleite wegen Corona: Dieses Gesetz schützt Mieter und Pächter

Vektor Kunst iXimus auf Pixabay

30. März 2020

Der Bundestag hat beschlossen, dass Vermieter bis Ende Juni nicht mehr wegen Mietschulden kündigen dürfen
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Kurzarbeit, fehlende Umsätze oder sogar Verlust der Arbeitsstelle: Wer als Folge der Corona-Krise vorübergehend nicht seine Miete zahlen kann, soll vorerst einen besonderen Kündigungsschutz erhalten. Das ist eine der Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, die der Bundestag am Mittwoch beschlossen hat.

Vermieter dürfen demnach nicht wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 kündigen, wenn die Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Das soll sowohl für gemieteten Wohnraum und Gewerbeimmobilien gelten als auch für Pachtverhältnisse. Normalerweise dürfen Immobilieneigentümer bereits kündigen, wenn zwei Monatsmieten nicht überwiesen wurden.

Mieter haben zwei Jahre um Schulden zurückzuzahlen Dass Mieter ihren vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich wegen der Auswirkungen des Coronavirus nicht nachkommen können, müssen sie im Streitfall selbst glaubhaft machen. Das ist zum Beispiel möglich, indem sie sich von ihrem Arbeitgeber einen Verdienstausfall bescheinigen lassen.

Doch auch wer seine Miete nicht zahlen kann, bleibt verpflichtet, seine Schulden zu begleichen. "Betroffene Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen", erklärt die unterfränkische SPD-Bundestagsabgeordnete, Sabine Dittmar. Sie begrüße den Kündigungsschutz. Wer wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten gerät, solle sich keine Sorgen machen müssen, aus der Wohnung geworfen zu werden, so Dittmar.

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Ausführlicher Bericht in der MAINPOST

*Bild: Vektor Kunst iXimus auf Pixabay

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