Zweifellos ist die Frage, wer zuerst geimpft werden kann, elementar und grundrechtsrelevant.
Ich habe trotzdem keinen Zweifel daran, dass der eingeschlagene Weg der Richtige ist.
Als Grundsätze haben wir bereits im 3. Bevölkerungsschutzgesetz festgelegt:
Das findet sich ausdifferenziert im Entwurf der Rechtsverordnung wieder, die auf wissenschaftlichen, epidemiologischen und ethischen Erkenntnissen basiert.
Bild / Video: Deutscher Bundestag