Priorisierung bei der Schutzimpfung SARS-CoV-2

17. Dezember 2020

Zweifellos ist die Frage, wer zuerst geimpft werden kann, elementar und grundrechtsrelevant.
Ich habe trotzdem keinen Zweifel daran, dass der eingeschlagene Weg der Richtige ist.

Als Grundsätze haben wir bereits im 3. Bevölkerungsschutzgesetz festgelegt:

  • Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen vor schwerem oder tödlichem Verlauf,
  • Schutz derer, die sie behandeln, betreuen oder pflegen und
  • Schutz von Personen in zentralen Dienstleistungsbereichen.

Das findet sich ausdifferenziert im Entwurf der Rechtsverordnung wieder, die auf wissenschaftlichen, epidemiologischen und ethischen Erkenntnissen basiert.

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Bild / Video: Deutscher Bundestag

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