Mit dem in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung der ersten Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten „Zukunftspakt Ehrenamt“. Unter anderem ist eine Erhöhung der Ehrenamt- und Übungsleiterpauschale vorgesehen, die auch im Wahlkreis mithelfen soll, Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement und Vereinsarbeit spürbar zu verbessern.
„Ehrenamt und Engagement sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Millionen Menschen setzen sich tagtäglich freiwillig für andere ein – im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe. Das Ehrenamt verdient aber nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung“.
Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt wird ein klares Signal gesetzt.
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement nachhaltig verbessern, Bürokratie abbauen und damit das Ehrenamt stärken. Die jetzt im Kabinett beschlossenen Punkte dürfen und können aber nur ein erster Schritt sein.
Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 verankerten Maßnahmen gehören die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
„Mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale profitieren die Engagierten direkt. Ihr Einsatz wird steuerlich besser anerkannt und gewürdigt“.
Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen.
„Das bringt eine spürbare Entlastung im Vereinsalltag und schafft mehr Freiraum für das, worauf es ankommt: die konkrete Arbeit vor Ort“.
Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind noch weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant. Dazu gehört insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, unter anderem durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts. Ein weiterer zentraler Baustein ist der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Der Beschluss des Bundeskabinetts kommt passend zum Start der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ (12. bis 21. September). Die Aktionswoche des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement will die Vielfalt und Bedeutung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements sichtbar machen.