Schwarze Schafe im weißen Kittel?

Sabine Dittmar, MdB, und parl. Staatssekretär Christian Lange, MdB, in Ebelsbach

04. Februar 2016

Die Reihe "Fraktion vor Ort" der SPD-Bundestagsfraktion machte Station in Eltmann. Das Thema lautete "Korruption im Gesundheitssystem"

Allein der finanzielle Schaden ist enorm, doch bei Korruption im Gesundheitswesen geht es um mehr: um den Vertrauensverlust. Da derzeit das Gesetzgebungsverfahren läuft, um Korruption im Gesundheitswesen zum Straftatbestand zu machen, gastierte die Reihe "Fraktion vor Ort" der SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch in Eltmann. Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar hatte den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundes-Justizministerium, Christian Lange, mitgebracht.

Das Thema lockte viele Gäste an, Ärzte und Gesundheitsdienstleister, die teilweise vom Untermain nach Eltmann gekommen waren. Dittmar, selbst im "Zivilberuf" Ärztin, erläuterte, dass nach europäischen Erhebungen jährlich allein in Deutschland 13 Milliarden Schaden durch Korruption entstehen. Das mache die Medizin teurer und untergrabe das Vertrauen der Patienten. Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung richteten Stellen ein, die sich mit solchen Fällen befassen.

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Wie man der Korruption denn auf die Spur kommen wolle, fragte ein anderer Versammlungsteilnehmer. Lange betonte, dass er selbst daran interessiert sei, dass die Korruption zum Offizialdelikt wird, doch sei das bisher noch nicht konsensfähig in der Regierung. Sabine Dittmar hält daher ein "Hinweisgeberschutzgesetz" für wichtig, denn gerade korrupten Systemen komme man meist nur durch Insider-Tipps auf die Spur.

Einige Diskussionsteilnehmer sahen den Patienten ausgeliefert, weil er sich auf die Beurteilung des Arztes verlassen muss - und weil er als Kassenpatient keine Rechnung zu Gesicht bekommt. Das sei meist richtig, doch wies Sabine Dittmar darauf hin, dass jeder Patient das Recht auf eine Zweitmeinung habe, vor allem wenn es um Operationen und größere Therapien geht. "Und ein seriöser Arzt weist Sie auch von sich aus darauf hin". Außerdem könne auch der Pflichtversicherte einen Behandlungsbeleg verlangen.
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Ausführlicher Bericht auf infranken.de

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