Sozialdemokratisch geprägter „Meilenstein“

11. Juni 2021

Bundestag bringt Verbesserungen für Beschäftigte, Pflegende und Angehörige auf den Weg

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), das am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, sind nach Meinung der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar noch einmal wichtige Verbesserungen zur Stärkung der Beschäftigten in der Pflege auf den Weg gebracht worden. Zudem sorge man für eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist das Gesetz ein „Spiegel der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik“.

  • „Der rote Faden der Gesundheitspolitik in dieser Wahlperiode sind die sozialdemokratischen Grundsätze: stabile Beiträge, bessere Leistungen und mehr Qualität. Mit dem GVWG stellen wir das erneut unter Beweis“, sagt Sabine Dittmar. „Mit dem Gesetz setzen wir aber auch wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und für die Beschäftigten in der Pflege um.“

  • Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen. „Das ist ein Meilenstein“, betont die gesundheitspolitische Sprecherin.

  • Außerdem werden Leistungen für Pflegebedürftige, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege, erhöht. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile (inklusive Ausbildungsumlage) gesenkt. Und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Im ersten Jahr werden fünf Prozent, nach zwölf Monaten 25 Prozent und nach 24 Monaten 45 Prozent übernommen. Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen dann 70 Prozent, im Durchschnitt sind das über 600 Euro pro Monat. Von dieser höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten am 1. Januar 2022 etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.

  • Mit der Reform wird auch ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen. Die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird verbessert. „Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb war es für uns zentral, dafür eine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Nur dann werden Anbieter auch zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen und -plätze schaffen“, erläutert Sabine Dittmar.

  • Das Gesetz garantiert zudem, dass die Sozialversicherungsbeiträge trotz Pandemie auch 2022 insgesamt unter 40 Prozent bleiben werden. Die Kosten für Impfungen und Tests werden deshalb im Jahr 2021 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dadurch werden die Kassen um rund drei Milliarden Euro entlastet. Fürs kommende Jahr wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um sieben Milliarden Euro erhöht, um höhere Beiträge für Versicherte in Zukunft zu vermeiden.

  • „Wir sorgen für mehr beziehungsweise bessere Leistungen für die Versicherten, zum Beispiel durch die Umwandlung von ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen“, erklärt Sabine Dittmar.

  • „Von dieser Regelung werden auch die fünf Kurbäder in meinem Wahlkreis profitieren.“ Außerdem werde ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für die Behandlung von Adipositas eingeführt und auch die Hospizarbeit werde weiter gestärkt.

  • In einem weiteren Bereich des Gesetzes wird die Qualität und Transparenz in der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch schärfere Vorgaben für Mindestmengen im Krankenhaus. Außerdem werden einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig veröffentlicht.

  • „Für die Pflege im Krankenhaus haben wir durchgesetzt, dass ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument entwickelt wird, so wie das in der Altenpflege auch schon geschehen ist“, stellt die gesundheitspolitische Sprecherin fest. Damit wird künftig sichergestellt, dass genug Pflegepersonal eingesetzt wird, um wirklich gute Pflege zu gewährleisten. „Damit können auch die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege besser werden.“

  • Zudem wird die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gestärkt, weil endlich im SGB V eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte verankert wird.

„Die jetzigen Reformschritte sind wichtige Weichenstellungen“, fasst Sabine Dittmar das Gesetz zusammen. Aber es muss weitergehen mit Verbesserungen für die Pflege. Der nächste Schritt muss eine echte Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile und eine solidarische Finanzierung der Pflege durch Einführung einer Pflegebürgerversicherung sein.“

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