„Soziale Selbstverwaltung stärken“

Maximilian Richter auf Pixabay

28. April 2023

Sabine Dittmar ruft zur Teilnahme an der Sozialwahl auf

Bis Ende Mai läuft in Deutschland die Sozialwahl. Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Gesundheitsminister, Sabine Dittmar, betont die Bedeutung der Abstimmung, bei der die Interessenvertreter in der sozialen Selbstverwaltung gewählt werden, und ruft zur Teilnahme auf, die erstmals auch online möglich ist.

In diesen Tagen erhalten gut 52 Millionen Versicherte der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Ein Schreiben, den man in jedem Fall Beachtung schenken sollte, findet Sabine Dittmar. Und das nicht nur, weil die Sozialwahl nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte in Deutschland ist.

„Die Sozialwahl ist wichtig! Sie ist gelebte Bürgerbeteiligung! Geben Sie Ihre Stimme ab!“,

appelliert die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Wer mitmacht stärkt die demokratische Selbstverwaltung und kann Einfluss auf die Zusammensetzung der sozialen Selbstverwaltungsgremien und ihre Arbeit nehmen.“

Bis 31. Mai kann man seine Stimme abgeben. „Es dauert nur ein paar Minuten, stärkt aber die soziale Selbstverwaltung für die kommenden sechs Jahre“, erklärt Sabine Dittmar. Die Selbstverwaltungen seien wichtig für Versicherte und deren Anliegen. Die gewählten Interessenvertreter wissen sehr viel über Probleme, mit denen Versicherte im Alltag immer wieder konfrontiert werden. „Mit ihren Erfahrungen sind sie auch für uns in der Politik ein wichtiger und kenntnisreicher Gesprächspartner.“

Neben der Möglichkeit zur Briefwahl kann ein Teil der Wähler:innen im Rahmen eines Modellprojekts in diesem Jahr auch erstmals bei der Sozialwahl online abstimmen. Eine Entwicklung, die Sabine Dittmar ausdrücklich begrüßt. „Gerade die Online-Wahl bietet die Chance, neue Wählergruppen zu erschließen und damit die Wahlbeteiligung insgesamt zu steigern.“ Vor allem für jüngere und technikaffine Menschen könnte die Wahl attraktiver und die Hürde, sich zu beteiligen, niedriger werden.

2023 können zunächst die Versicherten der fünf Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) online abstimmen. Das Bundesministerium für Gesundheit begleitet das Projekt wissenschaftlich. „Wir wollen Erfahrungen sammeln, ob dauerhaft eine Online-Wahl auch bei anderen Sozialversicherungsträgern durchgeführt werden kann“, erläutert die Parlamentarische Staatssekretärin. Wichtig sei aber auch, dass die Briefwahl als Alternative bestehen bleibt.

Die Sozialwahl findet in der Bundesrepublik seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Alle Wahlberechtigten in Deutschland erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post. Bei der Sozialwahl stellen sich Listen mit Kandidierenden zur Wahl auf, die alle selbst Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer gesetzlichen Krankenkasse sind und sich ehrenamtlich in der Sozialen Selbstverwaltung engagieren.

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