Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages beobachte ich die Situation in meinem Nachbarwahlkreis natürlich auch mit großer Sorge. Selbstverständlich ist auch die gesamte Region Main-Rhön davon betroffen und es braucht dringend Lösungen.
Hier finden Sie mein Statement zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen:
Die Schließung des St. Josef Krankenhaus ist eine Entscheidung der Geschäftsführung, die ich bedauere. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass als Grund für die Schließung mit dem Finger ausschließlich nach Berlin gezeigt wird und die dringend notwendige anstehende Krankenhausreform als Ursache dargestellt wird. Auch eine aus meiner Sicht erstrebenswerte Kooperation mit dem Leopoldina Krankenhaus ist gewiss nicht an der notwendigen Reform gescheitert.
Dass die wirtschaftliche Situation in vielen Krankenhäusern angespannt ist, ist nicht allein der Inflation und Tariflohnsteigerung geschuldet, sondern zeigt vielmehr deutlich die strukturellen Herausforderungen des Krankenhaussektors, für die unter anderem auch die zunehmende Ambulantisierung verantwortlich ist. Das zeigt sich auch bei den stationären Behandlungen im St. Josef-Krankenhaus. Gab es im Jahr 2018 noch etwa 13500 stationäre Fälle, fielen diese im Jahr 2022 auf etwa 10300. Dass dies beim derzeitigen Fallpauschalen-Vergütungssystem natürlich zu erheblichen Verlusten bei den Einnahmen führt, liegt auf der Hand.
Deswegen brauchen wir so dringend die Krankenhausreform, die zukünftig eine Grundfinanzierung der Vorhaltekosten vorsieht.
Der Krankenhausreform wäre für das St. Josef-Krankenhaus eine echte Chance. Gerade, wenn es um den geplanten Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung geht, da im St. Josef ein Nebeneinander von stationären, ambulanten und auch fachärztlichen Leistungen bereits besteht.
Um den Krankenhäusern finanziellen Spielraum zu geben bis die Krankenhausreform vollständig greift, ist zudem unter anderem die vollständige rückwirkende Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen aller Beschäftigungsgruppen ab 2024 vorgesehen, ebenso wie die gezielte Anpassung der Landesbasisfallwerte an die Kostenentwicklung.
Ich bedaure die Entscheidung der Geschäftsführung, die rund 800 Beschäftigte unmittelbar betrifft. Personal, das zum Teil über viele Jahre hinweg mit großem Einsatz für die Partient:innen da war und es verdient hat, dass die Geschäftsführung ihnen eine Perspektive aufzeigt.
Ich hoffe, dass der von Bezirkstagspräsident Stefan Funk und Landrat Florian Töpper initiierte Koordinierungskreis über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Lösungsoptionen für das St. Josef-Krankenhaus, für die Beschäftigten und die Menschen in der Region erarbeiten kann.
Eine Perspektive brauchen wir vor allem auch für die Palliativstation und die Bereitschaftspraxis der KV Bayern. Hier sind der Freistaat und die kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht, im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Lösungen zu suchen, um die Versorgung der Patient:innen auch nach der Schließung des St. Josef sicherzustellen.
Nach dem Grundgesetz bleibt die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern Aufgabe der Länder, die dieser im Rahmen der Krankenhausplanung nachkommen. Es ist Aufgabe der Länder, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit stationären Leistungen sicherzustellen.
Daher haben sie auch darüber zu entscheiden, welche Krankenhäuser zur Deckung des stationären Versorgungsbedarfs notwendig sind, und, wenn durch Schließungen von Krankenhäusern eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Ich erwarte vom Freistaat Bayern, dass er dieser Verantwortung endlich gerecht wird und nicht wie bisher die Kommunen und Krankenhausträger mit ihren Problemen allein lässt.