Sterbehilfe: Das sagen Experten aus Bad Kissingen und Bad Neustadt

Beispielbild: Hospizbetreuung
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27. Februar 2020

Palliativmediziner und Hospizbegleiter sehen die Entscheidung kritisch. Die Reaktion einer Fränkin, die 2013 ihren Mann zum Sterben in die Schweiz begleitete, ist gänzlich anders.

Auch Schwerkranke im Landkreis äußern den Wunsch, selbstbestimmt sterben zu dürfen. Bei einem Suizid wären viele auf Hilfe angewiesen. Seit 2015 sahen sich Ärzte, Betroffene und Vereine für Sterbehilfe vom Paragrafen 217 bedroht, das Strafgesetzbuch sah Geld- oder Haftstrafen vor. Gestern fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe darf in Deutschland nicht verboten werden. Was sagen Hospizverein oder Palliativstation im Landkreis dazu? Und wie bewertet es eine Frau, die 2013 ihren todkranken Mann bei seinem Suizid in der Schweiz begleitete?

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Sabine Dittmar, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Maßbach, begrüßt das Urteil .

"Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch für nichtig erklärt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass der Gesetzgeber das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gemäß Paragraf 2 des Grundgesetzesachten muss",

sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung.

Sie hat schon 2015 gegen den Gesetzentwurf gestimmt. "Ich war und bin der Meinung, dass der nun gekippte Paragraf die Beihilfe zur Selbsttötung durch den behandelnden Arzt quasi unmöglich gemacht hat." Dadurch wurden schwerst kranke Patienten in der Stunde der Not allein gelassen, sagt Dittmar, die selbst praktische Ärztin ist. "Mit dem heutigen Tag erhalten Patienten und Ärzte Rechtssicherheit."
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Ausführlicher Bericht auf infranken.de

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