Für mich und meine Fraktion ist die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen für vollständig geimpfte Bürger:innen von immenser Bedeutung.
Deshalb haben wir im 4. Bevölkerungsschutzgesetz auch die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für Immunisierte oder negativ Getestete vorzulegen.
Das RKI stellt zur Infektiosität fest, dass das Risiko einer Virusübertragung 15 Tage nach vollständiger Impfung geringer ist als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests von symptomlos infizierten Personen. Aus diesem Grund haben bereits einige Bundesländer - Berlin, Brandenburg, Rheinland Pfalz - ihre Verordnung bezüglich der Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte angepasst. Das ist zu begrüßen! Aber wir brauchen bundeseinheitliche Regeln. Deshalb erwarten wir nun eine zügige Vorlage einer Bundesverordnung!