Unkonventionelles Fracking wird verboten

21. Juni 2016

Unkonventionelles Fracking wird verboten

Forschung nur nach Zustimmung der Länder.

Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.

Das sind die wesentlichen Punkte, die am heutigen Dienstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das sei ein großer Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion, schreibt die Maßbacher SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar in einer Medienmitteilung.

Für die SPD sei immer klar gewesen, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben müsse.
„Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen“,
so Dittmar.
Für die öffentliche Wasserversorgung habe man erreicht:
In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.
„Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg“,
so Dittmar abschließend.

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