Vergütung des Pflegestudiums ist ein wichtiger Baustein

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

20. Oktober 2023

Sabine Dittmar: Pflegestudiumstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Für Sabine Dittmar sind die Regelungen ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Pflegenotstand und für eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs.

„Wir brauchen dringend mehr junge Menschen, die sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden und in diesem wichtigen gesundheitlichen Bereich arbeiten wollen.“ Sabine Dittmar ist es wichtig, dass in der Politik Weichen gestellt werden, um das Berufsfeld Pflege attraktiver zu machen. Schließlich mangelt es in vielen Bereichen der Pflege an qualifizierten Kräften.

„Diese Herausforderung zu meistern, ist eine unserer größten Aufgaben für die kommenden Jahre“, findet die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister. Das Gesetz, das am Donnerstag den Bundestag passiert hat, sei dabei ein wichtiger Baustein.

Vor allem, dass Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene finanzielle Entscheidung bekommen, sei ebenso wichtig wie richtig. „Wir schaffen für die Studierenden damit einen Rahmen, in dem sie sich ausschließlich auf ihr Studium konzentrieren können und nicht mehr nebenher jobben müssen.“

Seit 2020 gibt es in Deutschland neben der beruflichen Pflegeausbildung auch eine primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen. In Bayern wird es unter anderem an Hochschulen in Nürnberg und Regensburg oder auch im thüringischen Jena angeboten.

Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Neben der Vergütung im Pflegestudium sind auch die Vereinheitlichung und Vereinfachungen von Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte ein wichtiger Punkt im Gesetz. Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen werden künftig bundesrechtlich geregelt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung – zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs – zu verzichten.

„Wir brauchen in der Pflege ausländische Arbeitskräfte, die oft sehr gut ausgebildet sind“, sagt Sabine Dittmar. Wenn Hürden für eine Beschäftigung in Deutschland abgebaut werden, dann erhöhe das auf jeden Fall die Attraktivität des Berufs.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) für 2024/2025 von regulär zehn auf 15 erhöht. Für Apothekerinnen und Apotheker gelten vereinfachte Austauschregeln Sie können ohne Rücksprache mit den Krankenkassen Medikamente auf der Engpassliste austauschen können. Dafür soll es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben.

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