Versichertenentlastungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung

18. Oktober 2018

„Gutes Gesetz, das ohne die SPD nicht möglich gewesen wäre!“
Bundestag beschließt Rückkehr zur Parität und Erleichterungen für Selbständige sowie Soldaten auf Zeit

VEG GKV Parität 2018 10

Mit der Verabschiedung des GKV-Versicherentlastungsgesetzes hat der Bundestag am Donnerstag nicht nur den Weg zurück in die Parität geebnet, sondern auch deutliche Verbesserungen für Selbstständige und ehemalige Zeitsoldaten auf den Weg gebracht. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar wurden damit wichtige Meilensteine einer sozialdemokratischen Gesundheitspolitik umgesetzt.

„Ein gutes Gesetz, das ohne die SPD nicht möglich gewesen wäre.“ Sabine Dittmar macht keinen Hehl daraus, dass sie zufrieden mit dem ist, was im Bundestag am Donnerstag beschlossen wurde. „Wir sorgen endlich wieder für mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen“, freut sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, die an vielen Eckpunkten der neuen Regelung maßgeblich mitgewirkt hat. „Uns ist es gelungen, sozialdemokratische Gesundheitspolitik umzusetzen und Versprechen einzulösen, die wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben und für die wir in den Koalitionsverhandlungen mit der Union hart gerungen haben.“

Die wichtigste und in der Öffentlichkeit schon oft thematisierte Regelung des Gesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar kommenden Jahres die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenversicherung und Arbeitnehmern beziehungsweise Rentnern getragen werden. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Mit der Wiedereinführung der so genannten Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund sieben Milliarden Euro entlastet. Arbeitgeber oder die Rentenversicherung sind an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zudem gleichermaßen beteiligt.

„Aber es ist uns in den parlamentarischen Verhandlungen auch gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige und ehemalige Zeitsoldaten zu erwirken“, berichtet die Gesundheitspolitikerin. Hauptberuflich Selbstständige werden entlastet, indem die Mindestbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung mehr als halbiert wird. „Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher“, weist Sabine Dittmar auf einen Effekt hin, der sicherlich auch bei vielen Selbständigen im Wahlkreis zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führt.

Eine weitere wichtige Passage des Gesetzes, die der Abgeordneten aus Maßbach besonders am Herzen liegt, ist die Verbesserung der Absicherung bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. „Es waren harte Verhandlungen mit der Union, die sich lange gesperrt hat“, führt sie aus. „Aber wir haben erreicht, dass Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, innerhalb einer Übergangsfrist in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.“

Sabine Dittmar wäre gerade in diesem Punkt gerne noch weiter gegangen. Aber leider sei die Union nicht dazu bereit gewesen, den zukünftig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner zu eröffnen. „Wir erwarten, dass diese Frage im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal beraten wird“, will die SPD-Politikerin aber in diesem Punkt nicht lockerlassen. „Die Bundesverteidigungsministerin und die Union müssen zeigen, dass sie bereit sind, Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu übernehmen, die einen wichtigen Dienst leisten.“

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