Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) wird die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert. Das macht die Parlamentarische Staatssekretärin beim Gesundheitsminister und SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar klar. Man setze das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und bringe wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beschäftigte in der Pflege auf den Weg.
Zum einen werde die Pflegeversicherung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - durch eine moderate Beitragserhöhung von 0,35 Prozent finanziell stabilisiert. Damit trage man der demographischen Entwicklung und dem finanziellen Defizit in der Pflegeversicherung, das auch eine Folge von noch nicht gegenfinanzierten Leistungsanpassungen (Tarifbindung) aus der vergangenen Legislatur, Rechnung. „Dieses kleine Mehr muss uns eine verbesserte Pflege wert sein“, macht die Parlamentarische Staatssekretärin beim Gesundheitsminister klar.
Zum anderen ergeben sich aus dem Gesetz „deutliche Verbesserungen für diejenigen, die zu Hause gepflegt werden“. Ab 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um jeweils fünf Prozent steigen. Zusätzlich erhöhen sich 2025 und ab 2028 regelmäßig alle Leistungen der Pflegeversicherung, was insbesondere auch der häuslichen Pflege zugutekommt und steigenden Kosten Rechnung trägt.
„Außerdem setzen wir den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um, indem Familien mit mehreren Kindern zukünftig weniger Beiträge zahlen und somit ihre Erziehungsleistung besser anerkannt wird“, führt Sabine Dittmar aus.
Auch für pflegende Angehörige sind, aus Sicht der Gesundheitspolitikerin, wichtige Weichen gestellt worden. „Sie brauchen dringend mehr Entlastung.“ Um die zu ermöglichen kann, wer Angehörige pflegt, künftig das Pflegeunterstützungsgeld häufiger in Anspruch nehmen. Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbudget gebündelt. „Das macht es einfacher, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und ermöglicht den pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität“, sagt die SPD-Abgeordnete.
Für Eltern schwerbehinderter Kinder unter 25 Jahren kommt diese Entlastung bereits Anfang nächsten Jahres. „Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt, denn diese Familien sind besonders belastet“, berichtet Sabine Dittmar. Die Eltern können nun den vollen Jahresbetrag flexibel und kurzfristig für die Betreuung ihrer Kinder einsetzen, wenn sie mal verhindert sind.
Ein weiterer Punkt sind Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege. „Wir fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schaffen die Voraussetzungen dafür, Springerpools und vergleichbare flexible Ausfallkonzepte zu etablieren. So kann Leiharbeit zukünftig besser vermieden werden.“
Unter anderem sollen für eine Laufzeit von vier Jahren innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort gefördert werden, um neue Impulse zur Stärkung der Pflege in den Kommunen zu setzen. Gleichzeitig erhalten die Kommunen ein dauerhaftes Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.