„Wir verbessern die gesundheitliche Versorgung“

Deutscher Bundestag

01. Februar 2025

Bundestag beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und damit die Entbudgetierung im Bereich der Hausärzte

Der Bundestag hat in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen, das in der hausärztlichen Versorgung auch für die Region Vorteile bringt. Darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar hin.

„Ich bin sehr froh, dass wir uns noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten“, erklärt Sabine Dittmar. Die Regelungen im Gesetz stärken die Hausärzte und verbessern die medizinische Versorgung der Patint:innen spürbar.

„Vor allem durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen“, macht die SPD-Politikerin, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit ist, deutlich.
„Wir verbessern die gesundheitliche Versorgung!“

Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärzt:innen alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt.

Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärzt:innen zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Zudem wird eine quartalsübergreifende Pauschale für Patient:innen mit chronischen Erkrankungen eingeführt, die nicht intensiv betreut werden müssen.

„Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen“, sagt Sabine Dittmar. „Sie stärken die Rolle der Hausärzt:innen als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.“

Auch freut es die Bundestagsabgeordnete besonders, dass es gelungen ist ,die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern.
„Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt."

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sei ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeige sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit werde eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten gewährleistet.
„Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

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