Zum Thema Fracking möchte ich hier wie folgt Stellung beziehen:

02. April 2015

Die Bundesregierung hat am 01. April 2015 das sogenannte Regelungspaket zum Fracking im Kabinett verabschiedet. Ich begrüße es sehr, dass damit endlich der Weg für eine sorgfältige Beratung dieses hoch umstrittenen Themas im Parlament eröffnet wird. Tatsächlich ist nach geltendem Recht Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird auch nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert.

Beispielbild: pixabay

Mit dem jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt.

Als Abgeordnete werden wir nun in den kommenden Monaten in den Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob durch das vorliegende Gesetzespaket im Bereich des Berg- und Wasserrechts das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns als SPD-Fraktion ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss und ich setze hier großes Vertrauen in den Sachverstand meiner Fraktionskolleginnen und –kollegen, die in den entsprechenden Ausschüssen arbeiten.
Fest steht, dass in besonders schützenswerten Gebieten das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen und unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken bis auf weiteres verboten wird. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist meiner Ansicht nach grundsätzlich nicht verantwortbar. Ich persönlich glaube auch nicht, dass Fracking eine Option in einiger Zeit sein kann. Dass diese Option aber nun anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig (und zum Glück auch transparent) geprüft werden soll, wurde v.a. auf Betreiben der Unionspolitiker in das Regelungspaket mit aufgenommen. Aber nachdem jetzt aus den Reihen der Union selbst starke Kritik genau hieran laut geworden ist, besteht begründete Hoffnung, diesen Teil nach weiteren Verhandlungen wieder aus dem Regelungspaket entfernen zu können. Tatsache ist, dass in beiden Fraktionen Fracking differenziert und kritisch diskutiert wird, wir jedoch ein weiter gehendes Verbot wollten. Das vorgelegte Regelungspaket ist nun ein Kompromiss, mit dem auch ich nicht vollends zufrieden bin.
Aber im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gilt für uns nun selbstverständlich das „Strucksche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist. So sehen wir u. a. Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission.
Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag grundsätzlich über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheidet. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, der bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, werden wir problematisieren. Schließlich werden die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden müssen.
Wir werden all diese Fragen in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beraten, der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen voraussichtlich im Mai aufnehmen und ich möchte abschließend nochmals feststellen, dass das im Kabinett beschlossene Paket noch nicht dem endgültigen Gesetz entspricht. So wie sich die Situation nun darstellt, besteht durchaus noch Verhandlungsspielraum.

Sabine Dittmar 02. April 2015

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