Zusätzliches Geld für die Kommunen

01. August 2013

Freistaat Bayern bewilligt Bedarfszuweisungen

Wie die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Dittmar mitteilt, hat der Freistaat Bayern im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen bewilligt. Nach Unterfranken fließen insgesamt 2.100.000 Euro an Bedarfszuweisungen an die Landkreise, davon sind 1.000.000 Euro reguläre Bedarfszuweisungen und 1.100.000 Euro Stabilisierungshilfen.

Der Landkreis Bad Kissingen erhält 500.000 Euro Bedarfszuweisungen, davon 100.000 Euro reguläre Zuweisungen und 400.000 Euro Stabilisierungshilfen.
Der Landkreis Haßberge erhält 300.000 Euro, davon sind 100.000 Euro reguläre Bedarfszuweisungen und 200.000 Euro Stabilisierungshilfen. Im Landkreis Haßberge zahlt der Freistaat außerdem an die Stadt Königsberg 40.000 Euro Bedarfszuweisungen, 20.000 Euro davon wurden als Überbrückungsbeihilfe bewilligt.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld erhält 700.000 Euro Bedarfszuweisungen, davon 200.000 Euro reguläre Zuweisungen und 500.000 Euro Stabilisierungshilfen.
Landkreis Rhön-Grabfeld zahlt der Freistaat außerdem an die / den:
* Gemeinde Bastheim 200.000 Euro als Stabilisierungshilfen;
* Gemeinde Großbardorf 100.000 Euro als Stabilisierungshilfen;
* Gemeinde Höchheim 50.000 Euro als Stabilisierungshilfen;
* Markt Oberelsbach 500.000 Euro als Stabilisierungshilfen;
* Stadt Ostheim vor der Rhön 550.000 Euro, davon 50.000 Euro reguläre Bedarfszuweisungen und 500.000 Euro Stabilisierungshilfen;
*Gemeinde Willmars 50.000 Euro reguläre Bedarfszuweisung.

Dittmar begrüßt das zusätzliche Geld für den Landkreis, weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass erst Defizite in der Regional- und Strukturpolitik, aber auch beim kommunalen Finanzausgleichhaben in Bayern dazu geführt hätten, dass gerade im ländlichen Raum viele finanzschwache und ohne eigenes Fehlverhalten hoch verschuldete Gemeinden aus eigener Kraft weder die erforderlichen Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge, noch die Konsolidierung ihrer Haushalte leisten können.
Erstmals gibt es nun die sog. Stabilisierungshilfen, dafür werden die bisherigen „Allgemeinen Bedarfszuweisungen“ und „Besonderen Bedarfszuweisungen“ zu "Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen" zusammengeführt und die Zuweisungen wurden bayernweit auf 100 Millionen erhöht.
„Damit hat die Staatsregierung zwar eine Teilforderung der SPD-Landtagsfraktion aufgegriffen, was für sich alleine allerdings trotzdem unzureichend ist“, so Dittmar. „Wenn die SPD am 15. September die Landtagswahlen gewinnt, werden wir Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen von den bisherigen 100 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöhen, um struktur- und damit auch finanzschwachen Gemeinden wirksamer helfen zu können. Zudem werden wir für diese Gemeinden Sonderstrukturhilfen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs einführen und einen kommunalen Entschuldungsfonds einrichten“, so Dittmar abschließend.

Bild: ani-bilder.de

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