Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sind gemäß § 1 Absatz 6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht.