Einkünfte

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Mitglied des Bayerischen Landtages, München

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Gesellschaft für politische Bildung e.V. Akademie Frankenwarte, Würzburg, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sind gemäß § 1 Absatz 6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag einzureichen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht.