28.11.2025, 12:35 Uhr | Berlin | Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude
Geplante Tagesordnung
Liveübertragung im Parlamentsfernsehen im Internet: Freitag, 28. November, 12.35 Uhr
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 28. November 2025, in zweiter Beratung über den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung 21/2002, (21/2010](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102010.pdf), 21/2011, (21/2012](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102012.pdf), (21/2014](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102014.pdf), (21/2832](https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102832.pdf), (21/2060](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102060.pdf), (21/2061](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102061.pdf), (21/2062](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102062.pdf) und (21/2063](https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102063.pdf) ab. Zudem wird über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses Drucksache 21/2064, den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 21/601 und 21/602 zur Kenntnis zu nehmen, entschieden.
Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro geplant Insgesamt soll der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf.
Die Nettokreditaufnahme soll bei 97,96 Milliarden Euro liegen – rund acht Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert.
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