2. / 3. Beratung | Gesetzentwurf "Nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft"

26.02.2026, 18:00 Uhr | Berlin | Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude

Kooperation mit Österreich gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Liveübertragung:: Donnerstag, 26. Februar, 18:00 Uhr

Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft Drucksache 21/2963 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) Drucksache 21/3917

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden.

Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter.

Geplante Tagesordnung

Das Parlamentsfernsehen wird im Internet via Livestream unter www.bundestag.de verbreitet. Auch mit mobilen Geräten können alle Plenardebatten und öffentlichen Anhörungen live verfolgt werden. Zum späteren Abruf stehen alle Beiträge in der Mediathek unter www.bundestag.de/mediathek zur Verfügung.

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