2. / 3. Lesung | Gesetz-Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h)

18.03.2025, 10:00 Uhr | Berlin | Plenarsaal

Bundestag entscheidet am 18. März über geplante Reform der Schuldenbremse

Geplante Tagesordnung

Liveübertragung im Parlamentsfernsehen im Internet: Dienstag, 18. März, 10:oo Uhr

Liveübertragung: Dienstag, 18. März, 10 Uhr

Der 20. Deutsche Bundestag entscheidet am Dienstag, 18. März 2025, namentlich über den von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).
Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden. (weitere Infos](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw12-de-sondersitzung-1056916)
Es erfolgt eine Namentliche Abstimmung

Parlamentsfernsehen im Internet

Das Parlamentsfernsehen wird im Internet via Livestream unter www.bundestag.de verbreitet. Auch mit mobilen Geräten können alle Plenardebatten und öffentlichen Anhörungen live verfolgt werden. Zum späteren Abruf stehen alle Beiträge in der Mediathek unter www.bundestag.de/mediathek zur Verfügung.

Download (Kalenderprogramm)

Teilen