Impfprävention gegen COVID-19

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Ja, die Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wir haben diese verfassungsrechtliche Diskussion schon bei der Masernimpflicht vor zwei Jahren intensiv geführt.
Aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Schwachen und Hilfsbedürftigen ist ein Grundrecht.
Vulnerable Personen können sich im Allgemeinen nicht aussuchen, von wem sie versorgt, gepflegt oder betreut werden. Aber sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen von dieser Seite Hilfe und Unterstützung zuteil wird und ihnen keine Gefahr für die eigene Gesundheit droht.
Es geht bei der Impflicht also um eine Güterabwägung. Und es kann nur eine Antwort geben:
Aus epidemiologischer, ethischer und moralischer Sicht ist eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen, in denen es engen Kontakt zu diesen vulnerablen Personengruppen gibt, unabdingbar.
Wir werden deshalb regeln, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten - also von der Pflegekraft bis zur Reinigungskraft - bis 15.3.2022 ihren Immunstatus nachweisen müssen. Ab Mitte März wird der Nachweis des Immunstatus zur Voraussetzung für den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses.