11. Sitzung | 13.01.2022 | COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

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Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Januar 2022, der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung (20/390) zugestimmt. Für die Vorlage votierten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zugrunde (20/414).

Verordnung der Bundesregierung
Mit der Verordnung soll die Definition in Bezug auf Impfnachweise und Genesenennachweise in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (für Inlands-Sachverhalte) und der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst, sodass auch künftigen Veränderungen stets Rechnung getragen werden könne. Die Präzisierung soll sicherstellen, dass einem gültigen Impf- und Genesenennachweis ein tatsächlich hinreichender Impf- und Immunschutz zugrunde liege. Es geht konkret etwa um Vorgaben zum verwendeten Impfstoff, der Zahl der erforderlichen Einzelimpfungen und Intervallzeiten beziehungsweise der Art der Testung zum Nachweis einer vorherigen Infektion.

Mit der Änderung der Regelung zu Ausnahmen von der Absonderungspflicht für geimpfte Personen und genesene Personen sowie den entsprechenden Rückausnahmen soll zudem eine rasche Anpassung der Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich ermöglicht werden. Die Definition der Impfnachweise in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung und der Coronavirus-Einreiseverordnung hätten bislang keine Gültigkeitsdauer für Impfnachweise oder nur eine starre Gültigkeitsdauer für Genesenennachweise vorgesehen, heißt es unter anderem zur Begründung. (eis/pk/13.01.2022)